Vollstationäre Pflege

Vollstationäre Pflege ist die umfassende Betreuung und Pflege von pflegebedürftigen Personen rund um die Uhr in einem Pflegeheim. Diese Art der Pflege ist besonders dann erforderlich, wenn die Pflegebedürftigkeit so stark ist, dass eine Betreuung zu Hause oder in teilstationären Einrichtungen nicht ausreicht.

Vollstationäre Pflege

Gründe für vollstationäre Unterbringung

Hoher Pflegebedarf
Bei schwerer Pflegebedürftigkeit mit einem hohen Pflegegrad (z.B. Pflegegrad 4 oder 5) ist oft eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung notwendig, die in häuslicher Umgebung schwer zu gewährleisten ist. Dies betrifft besonders Personen mit umfassendem Hilfebedarf bei alltäglichen Aktivitäten wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität.

Medizinische Versorgung Pflegebedürftige mit komplexen medizinischen Bedürfnissen, wie regelmäßiger Wundversorgung, Medikamentenmanagement oder spezialisierten Therapien, profitieren von der kontinuierlichen medizinischen Betreuung und den fachlichen Ressourcen eines Pflegeheims.

Sicherheitsbedürfnis
Menschen mit einer erhöhten Sturzgefahr oder fortgeschrittener Demenz benötigen eine sichere Umgebung, die durch ständige Überwachung und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen in Pflegeheimen gewährleistet wird.

Entlastung der Angehörigen
Angehörige, die die Pflege übernehmen, können durch die körperlichen und emotionalen Anforderungen überfordert sein. Die vollstationäre Pflege bietet hier eine Entlastung und stellt sicher, dass die Pflegebedürftigen professionell betreut werden.

Soziale Isolation
In einem Pflegeheim können pflegebedürftige Menschen soziale Kontakte knüpfen und an Gemeinschaftsaktivitäten teilnehmen, was zur Steigerung der Lebensqualität beiträgt. Dies ist besonders wichtig für Menschen, die zu Hause sozial isoliert leben.

Unzureichende Wohnsituation
Viele ältere Menschen leben in Wohnungen, die nicht auf barrierefrei sind und somit nicht auf ihre Pflegebedürfnisse ausgelegt sind. Pflegeheime sind barrierefrei und bieten eine Umgebung, die speziell auf die Bedürfnisse pflegebedürftiger Personen abgestimmt ist.

Förderungen der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung übernimmt bei vollstationärer Pflege pauschale Leistungen zur Deckung der pflegebedingten Aufwendungen, einschließlich Betreuung und medizinischer Behandlungspflege. Diese Leistungen sind abhängig vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.

Pflegebedürftigkeit Leistungen pro Monat
Pflegegrad 1 Zuschuss in Höhe von 131 Euro
Pflegegrad 2 805 Euro
Pflegegrad 3 1.319 Euro
Pflegegrad 4 1.855 Euro
Pflegegrad 5 2.096 Euro

Eigenanteil der pflegebedürtigen Person

Die Pflegeversicherung deckt selten alle Kosten der vollstationären Pflege. Pflegebedürftige Personen zahlen deshalb in der Regel einen Eigenanteil. Früher stieg dieser Eigenanteil mit zunehmender Pflegebedürftigkeit überproportional an, sodass Menschen mit höheren Pflegestufen (heute Pflegegrad) einen höheren Eigenanteil erbringen mussten als diejenigen mit niedrigeren Pflegestufen. Eine häufige Folge aus dieser Regelung war, dass sich Pflegebedürftige gegen eine Neubegutachtung entschieden. Das führte dazu, dass die tatsächlich benötigte Pflege nicht in Anspruch genommen wurde.

Eigenanteil vollstationäre Pflege

Einheitlicher Eigenanteil für alle Pflegegrade

Seit 2017 gilt ein einheitlicher Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5 in jeder vollstationären Pflegeeinrichtung. Das bedeutet, dass z.B. Betroffene mit Pflegegrad 5 genauso viel zuzahlen wie Betroffene mit Pflegegrad 2. Der pflegebedingte Eigenanteil variiert somit nur noch zwischen den Einrichtungen, nicht mehr zwischen den Pflegegraden.

Schutz vor steigendem Eigenanteil an den Pflegekosten

Die Pflegeversicherung zahlt, je nach Dauer der vollstationären Pflege einen ansteigenden Leistungszuschlag (als Anteil des Eigenanteils) in Ergänzung zum leistungsabhängigen Betrag. Dies schützt Pflegebedürftige vor den negativen Auswirkungen steigender Kosten. Eine Übersicht finden Sie in der folgenden Tabelle:

Verweildauer im Heim Leistungszuschlag zum
Eingenanteil
0 – 12 Monate 15%
13 – 24 Monate 30%
25 – 36 Monate 50%
mehr als 36 Monate 75%

Weitere Kosten

Neben dem pflegebedingten Eigenanteil müssen Pflegebedürftige bei vollstationärer Pflege die folgenden Kosten selbst tragen:

  • Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung

  • Anfallende Investitionskosten für Anschaffungen und Gebäudemiete, die auf die Bewohner umgelegt werden.

  • In Anspruch genommene Komfort- oder Zusatzleistungen.

Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen

Pflegebedürftige Personen, die in vollstationären Pflegeeinrichtungen untergebracht sind haben Anspruch auf ergänzende Betreuung und Aktivierung. Diese Leistungen gehen über die reguläre pflegerische Versorgung hinaus und sind darauf ausgelegt, den Bewohnern mehr Zuwendung, sozialen Austausch und eine aktivere Teilnahme am Gemeinschaftsleben zu ermöglichen. Die Kosten für diese zusätzlichen Leistungen werden vollständig von der Pflegeversicherung übernommen.

Wohngeld für Pflegeheimbewohner

Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld beziehen. Dies gilt, wenn das Pflegeheim den Bestimmungen des Heimgesetzes oder entsprechenden Landesgesetzen entspricht. Eine Besonderheit bei der Wohngeldbeantragung in diesem Falle ist, dass als Mietbetrag der Höchstbetrag angesetzt wird.

Beantragung von Wohngeld

Der Wohngeldantrag kann bei der zuständigen Wohngeldbehörde der Gemeinde, Stadt oder Kreisverwaltung gestellt werden. Auch der Heimträger kann bevollmächtigt werden, den Antrag im Namen des Bewohners zu stellen. Antragsformulare sind in den Bürgerämtern/Wohngeldbehörden sowie online verfügbar.

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Arten von Pflegeeinrichtungen

In Deutschland gibt es verschiedene Pflegeeinrichtungen, die vollstationäre Pflege anbieten. Jede Einrichtung ist auf unterschiedliche Bedürfnisse und Lebenssituationen der pflegebedürftigen Personen abgestimmt. Eine rechtliche Begriffsdefinition gibt es nicht. Hier finden Sie die Haupttypen der Pflegeeinrichtungen und ihre spezifischen Merkmale:

Altenwohnheime

Altenwohnheime ermöglichen Senioren ein selbstständiges Leben mit der Möglichkeit, bei Bedarf grundlegende Versorgungs- und Betreuungsdienste in Anspruch zu nehmen.

Diese Einrichtungen bieten oft Gemeinschaftsbereiche und soziale Aktivitäten, ideal für ältere Menschen, die größtenteils eigenständig sind, aber gelegentlich Unterstützung benötigen.

Altenheime / Seniorenheime

Altenheime, auch Seniorenheime genannt, bieten älteren Menschen Wohnraum und Betreuung. Der Fokus liegt auf einem selbstbestimmten Leben mit Unterstützung bei geringeren Pflegebedürftigkeiten.

Bewohner haben oft eigene Zimmer in einem größeren Komplex. Die Einrichtung übernimmt Aufgaben wie Verpflegung, Reinigung und medizinische Grundversorgung und soziale Betreuungsangebote

Pflegeheime

Pflegeheime, auch als Altenpflegeheime bekannt, bieten intensive, rund-um-die-Uhr Pflege.

Der Fokus liegt auf der umfassenden medizinischen und pflegerischen Versorgung. Diese Einrichtungen sind für Personen gedacht, die nicht mehr eigenständig leben können und kontinuierliche Pflege und medizinische Betreuung benötigen. Pflegeheime bieten sowohl vollstationäre als auch teilstationäre Pflege an.

Gerontopsychiatrische Pflegeheime

Diese spezialisierten Einrichtungen sind auf die Pflege und Betreuung von Menschen mit altersbedingten psychischen Erkrankungen wie Demenz und Alzheimer ausgerichtet.

Sie bieten spezielle therapeutische Angebote und eine Betreuung, die auf die besonderen Bedürfnisse dieser Patientengruppe abgestimmt ist. Geschultes Personal und eine angepasste Infrastruktur sind vorhanden, um eine optimale Pflege zu gewährleisten.

Kurzzeitpflegeeinrichtungen

Kurzzeitpflegeeinrichtungen bieten eine temporäre vollstationäre Pflege, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Überbrückung von Pflegeengpässen.

Diese Einrichtungen bieten umfassende medizinische und pflegerische Betreuung für einen begrenzten Zeitraum, bis die pflegebedürftige Person wieder in ihre häusliche Umgebung zurückkehren kann.

Hospize

Hospize bieten palliative Betreuung und Pflege für Menschen in der letzten Lebensphase, die an unheilbaren Krankheiten leiden.

Der Schwerpunkt liegt auf Schmerzlinderung und emotionaler Unterstützung. Hospize bieten eine umfassende und würdevolle Betreuung für Sterbende und ihre Angehörigen.

Seniorenresidenzen

Seniorenresidenzen bieten eine gehobene Wohnform für ältere Menschen, die sowohl Unabhängigkeit als auch Zugang zu einer Vielzahl von Annehmlichkeiten und Dienstleistungen suchen.

Diese Einrichtungen ähneln oft Hotelanlagen und bieten zusätzliche Dienstleistungen wie Wellness- und Fitnessbereiche, Friseure, Restaurants, Apotheken und hauseigene Ärzte. Seniorenresidenzen sind meist teurer und bieten luxuriöse Wohnbedingungen mit umfassender Unterstützung und Pflege bei Bedarf.

Sie haben Anspruch auf Förderungen!

Häufig wissen Pflegebedürftige und deren Angehörige nicht, dass sie einen Anspruch auf Förderung haben. Hier finden Sie eine Übersicht der Ihnen zustehenden Förderungen. Wir helfen Ihnen gern unverbindlich weiter.

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