Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen sind ein wertvolles Angebot für alle, die im Alltag Unterstützung benötigen und ihr Leben weiterhin so selbstbestimmt wie möglich gestalten möchten. Sie umfassen eine Vielzahl von Hilfen, die durch professionelle Pflegedienste direkt bei den Betroffenen zu Hause erbracht werden. Ob es darum geht, bei der Körperpflege zu helfen, den Haushalt zu führen oder medizinische Versorgung sicherzustellen – Pflegesachleistungen bieten eine umfassende Unterstützung und Entlastung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Sie sind besonders wichtig, um den Wunsch vieler Menschen zu erfüllen, in der vertrauten Umgebung bleiben zu können und dennoch die notwendige Pflege zu erhalten.

Inhaltsverzeichnis
Definition – Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen sind Leistungen, die Pflegebedürftigen durch ambulante Pflegedienste zur Verfügung gestellt werden. Diese umfassen alle pflegerischen Maßnahmen, die direkt durch einen Pflegedienst erbracht werden, wie zum Beispiel Körperpflege, Ernährung, Mobilitätshilfe oder medizinische Versorgung im Alltag. Die Höhe der Pflegesachleistungen unterscheiden sich je nach Pflegegeld. Sie werden nicht direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, sondern dienen zur Deckung der Kosten für die in Anspruch genommenen Pflegeleistungen. Sie sind besonders hilfreich für Menschen, die zu Hause gepflegt werden und eine fachgerechte Unterstützung durch qualifizierte Pflegekräfte benötigen.

Voraussetzungen, um Pflegesachleistungen zu beziehen?
Um Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Anerkannter Pflegegrad 2 bis 5
Die pflegebedürftige Person muss über einen anerkannten Pflegegrad (2 bis 5) verfügen, der durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen anderen zuständigen Gutachter festgestellt wurde.
Pflege in der häuslichen Umgebung
Die Pflege muss im häuslichen Umfeld stattfinden, also zu Hause, in einer betreuten Wohngemeinschaft oder in einer ähnlichen Einrichtung. Pflegesachleistungen werden nicht für vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim gewährt.
Einsatz eines zugelassenen Pflegedienstes
Die Pflegeleistungen müssen durch einen anerkannten, ambulanten Pflegedienst erbracht werden. Die Sachleistungen werden direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet.
Antragstellung bei der Pflegekasse
Ein Antrag auf Pflegesachleistungen muss bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Dies kann schriftlich, telefonisch oder online erfolgen.
Welche Pflegesachleistungen gibt es?
Pflegesachleistungen umfassen verschiedene Arten von Unterstützung, die durch ambulante Pflegedienste erbracht werden. Diese Leistungen zielen darauf ab, den individuellen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen gerecht zu werden und können je nach Pflegegrad variieren. Zu den Pflegesachleistungen gehören:
Pflegesachleistung |
Details |
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Körperbezogene Pflegemaßnahmen | Unterstützung bei der Körperpflege, wie zum Beispiel Waschen, Duschen, Baden, An- und Auskleiden, Zahnpflege und Hilfe beim Toilettengang. Diese Maßnahmen sollen die persönliche Hygiene und das Wohlbefinden der Pflegebedürftigen sicherstellen. |
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen | Unterstützung zur Förderung der Selbstständigkeit und Alltagskompetenz, wie Gedächtnistraining, Hilfe bei der Orientierung, Beschäftigungsangebote und Begleitung bei sozialen Aktivitäten. Ziel ist es, das geistige und seelische Wohlbefinden der pflegebedürftigen Person zu fördern und zu erhalten. |
Hilfen bei der Haushaltsführung | Unterstützung bei der Bewältigung des Haushalts, wie z. B. die Reinigung der Wohnung, Einkäufe, Wäschepflege und Zubereitung von Mahlzeiten. Diese Hilfeleistungen sorgen dafür, dass die alltäglichen Aufgaben im Haushalt weiterhin erledigt werden können, auch wenn die pflegebedürftige Person dazu nicht mehr in der Lage ist. |
Anspruchshöhe für Pflegesachleistungen nach Pflegegrad?
Der Anspruch auf Pflegesachleistungen richtet sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person. Diese Sachleistungen werden durch zugelassene ambulante Pflegedienste erbracht und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Die folgend aufgeführten Beträge sind Maximalbeträge. Die Höhe der Pflegesachleistungen variiert je nach festgestelltem Pflegegrad und beträgt aktuell seit 01.01.2024:
Pflegegrad | Pflegesachleistung |
---|---|
Pflegegrad 1 | 0 Euro |
Pflegegrad 2 | Bis zu 796 Euro pro Monat |
Pflegegrad 3 | Bis zu 1.497 Euro pro Monat |
Pflegegrad 4 | Bis zu 1.859 Euro pro Monat |
Pflegegrad 5 | Bis zu 2.299 Euro pro Monat |
Die Beträge wurden am 01.01.2025 gemeinsam mit allen weiteren Geld- und Sachleistungen der Pflegekasse um 4,5 Prozent erhöht.
Wie beantragt man Pflegesachleistungen?
Um Pflegesachleistungen zu beantragen, sollten Sie folgende Schritte befolgen:
1. Pflegegrad feststellen lassen
Zunächst muss der Pflegebedarf durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder durch einen anderen Gutachter festgestellt werden. Hierzu sollte ein Antrag auf Feststellung des Pflegegrades bei der Pflegekasse gestellt werden, die in der Regel der Krankenkasse angegliedert ist.
2. Antrag auf Pflegesachleistungen stellen
Sobald der Pflegegrad (ab Pflegegrad 2) bestätigt ist, können Sie direkt bei der Pflegekasse die Pflegesachleistungen beantragen. Der Antrag kann schriftlich, telefonisch oder online erfolgen. Dabei müssen Sie angeben, dass Sie Sachleistungen in Anspruch nehmen möchten.
3. Pflegedienst auswählen
Wählen Sie einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst aus, der die benötigten Leistungen erbringt. Die Pflegekasse rechnet die Pflegesachleistungen direkt mit dem Pflegedienst ab.
4. Pflegevertrag abschließen
Schließen Sie einen Vertrag mit dem ausgewählten Pflegedienst ab, in dem die Art und der Umfang der gewünschten Leistungen festgelegt werden.
5. Regelmäßige Überprüfung
Die Pflegekasse überprüft in regelmäßigen Abständen, ob die Leistungen weiterhin notwendig und angemessen sind. Änderungen im Pflegebedarf sollten der Pflegekasse umgehend mitgeteilt werden.
Wie werden Pflegesachleistungen ausgezahlt?
Pflegesachleistungen werden nicht direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Stattdessen rechnet die Pflegekasse die Kosten für die in Anspruch genommenen Leistungen direkt mit dem zugelassenen ambulanten Pflegedienst ab. Der Pflegedienst stellt die erbrachten Leistungen der Pflegekasse in Rechnung. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zur maximalen Höhe des jeweiligen Pflegegrades. Es besteht die Möglichkeit, die Pflegesachleistungen mit dem Pflegegeld zu kombinieren. In diesem Fall kann der Anteil an Pflegesachleistungen, der nicht in Anspruch genommen wird, anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden.

Die steuerliche Behandlung von Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen, die durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden, sind für die pflegebedürftige Person in der Regel steuerfrei. Es gibt jedoch verschiedene steuerliche Aspekte, die zu berücksichtigen sind:
Steuerfreistellung der Leistungen
Die von der Pflegekasse direkt an den Pflegedienst gezahlten Pflegesachleistungen unterliegen keiner Steuerpflicht für die pflegebedürftige Person. Sie müssen daher in der Steuererklärung nicht angegeben werden.
Absetzbarkeit von Pflegekosten
Pflegebedürftige Personen oder ihre Angehörigen können bestimmte Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen in ihrer Steuererklärung geltend machen. Dazu zählen Ausgaben, die nicht durch Pflegesachleistungen abgedeckt sind, wie zum Beispiel zusätzliche private Pflegekosten, Aufwendungen für Pflegehilfsmittel oder Kosten für Umbauten zur Barrierefreiheit.
Entlastungsbetrag für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige, die unentgeltlich Pflege leisten, können einen Pflegepauschbetrag (je nach Pflegegrad der zu pflegenden Person) in Höhe von bis zu 1.800 Euro jährlich steuerlich absetzen, wenn die gepflegte Person mindestens Pflegegrad 2 hat und keine Vergütung erhält.
Wie können Sachleistungen mit Pflegegeld kombiniert werden?
Pflegegeld und Sachleistungen können miteinander kombiniert werden, um eine flexible und bedarfsgerechte Pflege sicherzustellen. Sachleistungen umfassen dabei die professionelle Pflege durch ambulante Pflegedienste, die direkt mit der Pflegekasse abgerechnet wird. Wenn Pflegegeld und Sachleistungen gemeinsam genutzt werden, spricht man von der sogenannten Kombinationspflege.
Bei der Kombinationspflege haben Sie die Möglichkeit, einen Teil der Pflege selbst durch Angehörige oder Freunde abzudecken und den Rest durch einen ambulanten Pflegedienst. Die Pflegekasse berechnet dann, wie hoch der prozentuale Anteil der Sachleistungen ist, die Sie in Anspruch nehmen. Das Pflegegeld wird entsprechend gekürzt, um den Anteil der Sachleistungen, die verbraucht wurden.

Beispiel:
Wenn Sie 70 % der maximal möglichen Sachleistungen für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes verwenden, erhalten Sie noch 30 % des Pflegegeldes. Die Aufteilung kann monatlich angepasst werden, je nach Bedarf und Pflegesituation. Dies bietet Ihnen die Flexibilität, sowohl auf familiäre Unterstützung als auch auf professionelle Pflege zurückzugreifen.