Grundpflege
Grundpflege ist ein wesentlicher Bestandteil der Pflege, der sich auf die Unterstützung und Versorgung von Menschen konzentriert, die aufgrund von Krankheit, Alter oder Behinderung im Alltag auf Hilfe angewiesen sind. Diese Art der Pflege umfasst grundlegende, regelmäßig erforderliche Tätigkeiten, die das tägliche Leben betreffen und dazu beitragen, die Lebensqualität und Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Personen zu erhalten.

Inhaltsverzeichnis
Was gehört zur Grundpflege?
Zur Grundpflege zählen alle Maßnahmen, die die körperliche Pflege und Unterstützung im Alltag betreffen. Diese Tätigkeiten sind in vier Hauptkategorien unterteilt:
1. Körperpflege
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1
Waschen, Duschen und Baden
Unterstützung bei der täglichen Körperhygiene. -
2
Zahnpflege und Mundhygiene
Hilfe beim Zähneputzen und bei der Pflege der Mundhöhle. -
3
Hautpflege
Eincremen und Pflegen der Haut, um Hauterkrankungen vorzubeugen. -
4
Haarpflege
Kämmen, Bürsten und Waschen der Haare. -
5
Nagelpflege
Schneiden und Pflegen der Finger- und Fußnägel.
2. Ernährung
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1
Zubereitung von Mahlzeiten
Unterstützung beim Kochen und Anreichen von Nahrung. -
2
Nahrungsaufnahme
Hilfe beim Essen und Trinken, falls notwendig.
3. Mobilität
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1
Bewegung und Lagerung
Unterstützung beim Aufstehen, Gehen und Bewegen im Bett. -
2
Begleitung bei Aktivitäten
Unterstützung bei Spaziergängen und anderen Aktivitäten zur Förderung der Mobilität.
4. Hilfe bei Ausscheidungen
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1
Unterstützung beim Toilettengang
Hilfe beim Aufsuchen und Benutzen der Toilette. -
2
Inkontinenzversorgung
Wechseln von Inkontinenzmaterialien und Reinigung. -
3
Darm- und Blasenentleerung
Unterstützung bei der Katheterisierung oder anderen medizinisch notwendigen Maßnahmen.
Wer hat Anspruch auf Grundpflege?
Der Anspruch auf Grundpflege ist im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt und hängt vom individuellen Pflegebedarf ab. Personen, die aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nicht in der Lage sind, sich selbstständig zu versorgen, haben Anspruch auf Grundpflege. Dies wird durch eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere autorisierte Stellen festgestellt.

Personen, die einen Pflegegrad (1 bis 5) haben, können Leistungen aus der Pflegeversicherung beanspruchen. Dies umfasst sowohl häusliche Pflege durch Angehörige oder professionelle Pflegekräfte als auch stationäre Pflege (SGB XI (Pflegeversicherung)).
Kurzfristige Pflegeleistungen können unter bestimmten Umständen, wie nach einem Krankenhausaufenthalt, auch durch die Krankenversicherung abgedeckt werden (SGB V (Krankenversicherung)).

Formen der Grundpflege
Grundpflege kann in verschiedenen Formen erbracht werden, die sich nach dem Umfang der erforderlichen Unterstützung richten:
1. Kleine Grundpflege
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1
Umfasst grundlegende tägliche Pflegemaßnahmen wie Körperpflege, Hilfe beim Anziehen und Nahrungsaufnahme.
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2
Diese Form der Pflege wird oft durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste zu Hause erbracht.
2. Große Grundpflege
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1
Beinhaltet umfassendere Pflegemaßnahmen, die zusätzlich zur kleinen Grundpflege intensive Unterstützung bei der Mobilität und komplexeren Pflegetätigkeiten umfassen.
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2
Wird häufig durch professionelle Pflegedienste oder in stationären Einrichtungen durchgeführt.
Kosten der Grundpflege
Die Kosten der Grundpflege variieren je nach Pflegegrad und Art der erbrachten Pflege. Häusliche Pflege durch Angehörige ist oft kostengünstiger als professionelle Pflegeleistungen. Bei ambulanter Pflege durch Pflegedienste entstehen Kosten für die erbrachten Leistungen, die teilweise durch die Pflegeversicherung abgedeckt werden. Stationäre Pflegeeinrichtungen können ebenfalls erhebliche Kosten verursachen. Details zu den Kosten der Grundpflege und anderen Pflegeformen finden Sie unter Pflegeleistungen allgemein.
Zuschüsse zu den Kosten der Grundpflege
Pflegebedürftige haben Anspruch auf verschiedene finanzielle Zuschüsse, die je nach Pflegegrad und Art der erbrachten Pflegeleistungen variieren. Nähere Details finden Sie unter Pflegeleistungen allgemein.