Pflegeleistungen allgemein

Pflegeleistungen sind eine wertvolle Unterstützung für Menschen, die im Alltag Hilfe benötigen, sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung. Ob es um die Versorgung zu Hause, in einer Pflegeeinrichtung oder durch ambulante Dienste geht – Pflegeleistungen sind darauf ausgelegt, den Alltag von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen zu erleichtern und ein würdevolles Leben zu ermöglichen. Die passende Pflege zu finden, kann jedoch oft eine Herausforderung sein. Hier finden pflegebedürftige Menschen sowie ihren Angehörigen Hilfe, die passende Unterstützung schnell und unkompliziert zu finden.

Allgemeine Pflegeleistungen

Definition der Pflegeleistungen

Pflegeleistungen umfassen alle unterstützenden Maßnahmen, die pflegebedürftigen Menschen helfen, ihren Alltag zu bewältigen. Diese Leistungen werden je nach Bedarf und Pflegegrad von der Pflegeversicherung übernommen und können sowohl im häuslichen Umfeld, in Pflegeeinrichtungen oder durch ambulante Pflegedienste erbracht werden. Ziel der Pflegeleistungen ist es, die Lebensqualität der pflegebedürftigen Menschen zu erhalten oder zu verbessern und gleichzeitig die pflegenden Angehörigen zu entlasten.

Pflegeleistungen Anspruch

Was muss ich erfüllen, um Anspruch auf Pflegeleistungen zu haben?

Um Anspruch auf Pflegeleistungen zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der wichtigste Faktor ist die Anerkennung eines Pflegegrades, der den Umfang der Pflegebedürftigkeit definiert. Diese Pflegegrade reichen von 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung). Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

  • Vorliegen eines Pflegegrades
  • Gesetzlich oder privat pflegeversichert sein
  • Leistuungsberechtigt bei der Pflegeversicherung sein.

Übersicht der Pflegeleistungen

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Pflegeleistungen, die je nach Pflegegrad von der Pflegeversicherung übernommen werden. Sie zeigt die monatlichen und jährlichen Beträge, auf die pflegebedürftige Menschen Anspruch haben, und verdeutlicht die finanzielle Unterstützung, die zur Entlastung im Alltag beiträgt.

Leistungen PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5

Pflegegeld
(monatlich)

347 € 599 € 800 € 990 €
Pflegesachleistungen
(monatlich)
796 € 1.497 € 1.859 € 2.299 €
Vollstationäre Pflege
(monatlich)
805 € 1.319 € 1.855 € 2.096
Tages- und Nachtpflege
(monatlich)
721 € 1.357 € 1.685 € 2.085 €
Kurzzeitpflege
(jährlich)
1.854 € 1.854 € 1.854 € 1.854 €
Verhinderungspflege
(jährlich)
1.685 € 1.685 € 1.685 € 1.685€
Entlastungsbetrag
(monatlich)
131 € 131 € 131 € 131 € 131 €

Pflegehilfsmittel
(monatlich)

bis 42 € bis 42 € bis 42 € bis 42 € bis 42 €

Hausnotruf
(monatlich)

25,50 € 25,50 € 25,50 € 25,50 € 25,50 €
 Wohnraumanpassung
(je Maßnahme)
4.180 € 4.180 € 4.180 € 4.180 € 4.180 €
Wohngruppenzuschuss
(monatlich)
224 € 224 € 224 € 224 € 224 €
Digitale Pflegeanw.
(monatlich)
53 € 53 € 53 € 53 € 53 €

Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die an pflegebedürftige Personen monatlich ausgezahlt wird, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen erbracht wird. Es dient als Anerkennung für die Pflegeleistung und zur finanziellen Entlastung der pflegenden Person. Das Pflegegeld erhöht sich mit dem Pflegegrad und kann flexibel verwendet werden. Details zum Pflegegeld finden Sie hier.

Pflegegeld

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen werden monatlich von der Pflegeversicherung übernommen und umfassen professionelle Pflegeleistungen, die von ambulanten Pflegediensten erbracht werden, z. B. Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Diese Leistungen stehen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung und werden direkt mit der Pflegeversicherung abgerechnet. Sie sind besonders hilfreich für pflegebedürftige Personen, die auf regelmäßige Unterstützung angewiesen sind. Die Höhe der Pflegesachleistungen hängt vom Pflegegrad ab. Details zu den Pflegesachleistungen finden Sie hier.

Pflegesachleistungen

Tages- und Nachtpflege

Die Tages- und Nachtpflege wird monatlich von der Pflegeversicherung übernommen und kann ab Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden. Diese Leistung bietet pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit, tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung betreut zu werden, während sie ansonsten zu Hause leben. Die Tages- und Nachtpflege entlastet pflegende Angehörige und verbessert die Betreuung der pflegebedürftigen Person. Details zur Tages- und Nachtpflege finden Sie hier.

Tages-und Nachtpflege

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Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege wird jährlich von der Pflegeversicherung übernommen und kann ab Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden. Sie bietet eine vorübergehende Betreuung in einer Pflegeeinrichtung, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist. Diese Leistung dient als Entlastung für pflegende Angehörige und ermöglicht eine intensive Pflege und Betreuung in einer Krisensituation. Details zur Kurzzeitpflege finden Sie hier.

Kurzzeitpflege

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege wird jährlich von der Pflegeversicherung übernommen und steht ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Sie kommt zum Einsatz, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend verhindert ist, beispielsweise durch Urlaub oder Krankheit. Während dieser Zeit übernimmt eine Ersatzpflegeperson die Betreuung des Pflegebedürftigen. Diese Leistung bietet eine wichtige Entlastung für pflegende Angehörige, ohne die Kontinuität der Pflege zu unterbrechen. Details zur Verhinderungspflege finden Sie hier.

Verhinderungspflege

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag wird monatlich von der Pflegeversicherung übernommen und steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Dieser Betrag kann für Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden, wie z. B. Hilfe im Haushalt, Begleitung bei Arztbesuchen oder Betreuungsangebote. Er dient dazu, pflegebedürftige Personen im Alltag zu unterstützen und pflegende Angehörige zu entlasten. Details zum Entlastungsbetrag finden Sie hier.

Entlastungsbetrag

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel werden monatlich von der Pflegeversicherung übernommen und stehen allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Diese Hilfsmittel, wie z. B. Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel, erleichtern die Pflege im häuslichen Umfeld und tragen zur Hygiene und Sicherheit bei. Sie können bei Bedarf direkt bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Details zu den Pflegehilfsmitteln finden Sie hier.

Pflegehilfsmittel
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Hausnotruf

Kosten für den Hausnotruf werden monatlich von der Pflegeversicherung ab Pflegegrad 1 übernommen. Dieses technische Hilfsmittel ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, im Notfall schnell Hilfe zu rufen, indem sie auf einen Knopf drücken. Der Hausnotruf sorgt für ein erhöhtes Sicherheitsgefühl und ermöglicht es den Betroffenen, möglichst lange eigenständig in ihrem Zuhause zu bleiben. Details zum Hausnotruf finden Sie hier.

Hausnotrufsysteme für Senioren

Anpassung am Wohnraum

Die Anpassung am Wohnraum wird je Maßnahme von der Pflegeversicherung bezuschusst und ist ab Pflegegrad 1 möglich. Diese Leistung unterstützt den barrierefreien Umbau der Wohnung, wie beispielsweise den Einbau von Treppenliften, das Anpassen des Badezimmers oder den Abbau von Türschwellen. Ziel ist es, die Selbstständigkeit und Sicherheit im Alltag für pflegebedürftige Personen zu erhöhen und ihnen ein längeres Verbleiben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

Wohnraumanpassung

Wohngruppenzuschuss

Der Wohngruppenzuschuss wird monatlich von der Pflegeversicherung übernommen und steht ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Diese Leistung richtet sich an pflegebedürftige Personen, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben. Der Zuschuss unterstützt die Organisation und Finanzierung gemeinschaftlicher Wohnformen und fördert die Selbstständigkeit und soziale Teilhabe der Bewohner. Der Betrag kann für gemeinschaftliche Anschaffungen oder die Finanzierung einer Betreuungsperson genutzt werden.

Wohngruppenzuschuss

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) werden monatlich von der Pflegeversicherung bezuschusst und stehen ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Diese digitalen Hilfsmittel, wie Apps oder Programme, unterstützen pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen im Alltag, etwa durch Erinnerungen an die Medikamenteneinnahme oder die Organisation der Pflege. Sie tragen zur Entlastung und besseren Bewältigung des Pflegealltags bei.

Allgemeine Infos zu digitalen Pflegeanwendungen

Antrag auf Pflegeleistungen stellen

Einen Antrag auf Pflegeleistungen stellt man bei der Pflegekasse, die der Krankenkasse der gesetzlich versicherten, pflegebedürftigen Person angegliedert ist. Privatversicherte haben eine private Pflegepflichtversicherung, die über ihre private Krankenversicherung organisiert wird. Zunächst stellt man einen Antrag auf Pflegegrad. Ist die Antragstellung erfolgt, beauftragt die Pflegeversicherung ein Pflegegutachten, um den tatsächlichen Anspruch auf einen Pflegegrad zu überprüfen. Bei Bewilligung eines Pflegegrades besteht der Anspruch rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.